Zugang
zu den Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Ausgangspunkt
Es
wird versucht, einen vorgegebenen Text zu verstehen, der den
Anspruch erhebt, für alle Menschen oder viele Menschen einer
Gruppe geschrieben zu sein. Als weitere Bedingung für die Auswahl
des Textes war, dass darin Wörter wie Recht, Gebote, wichtig
erscheinen. Der Text wurde sozusagen vom Wühltisch genommen, mit
Kenntnis, dass es unzählige Texte gibt, denen ein kritischer
Zugang gebührt, so etwa Verfassungen von Ländern oder Vorgaben
von Extraterrestrischen, von Philosophen oder von Göttern.
Der
ausgewählte Text wird hier angegeben, und als Sätzesammlung
bezeichnet. Er dient somit als Vorlage.
Definition
speziell hier
Sätzesammlung: Die Sätze der Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte
hier
die Version und Übersetzung von Amnesty International:
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
(dort:
"Amnesty
verwendet daher eine diskriminierungssensibel überarbeitete
deutsche Übersetzung der Allgemeinen Erklärung.")
Erforderliches
Vorwissen
1. Systeme von Wörtern, Sätzen und Texten
(oft hier abgekürzt mit dem Kürzel Wst) vs. Sammlung von Sätzen
mit Wörtern,
2.
Vaihinger-Fiktion,
3.
Denken ohne Begriffe,
4.
Positives Recht vs. Naturrecht,
5.
Vorläufige neutrale Annahme, dass Gesetze von vornherein Sätze
sind, mehr nicht.
Vorgehensweise
Zuerst
wurde in der Tabelle unten versucht, die Sätze so zu formulieren,
wie sie von einer Person verstanden wurden, unter Beachtung der
Vorgabe der Hermeneutik, nach der nur das zu lesen ist, was in der
Sätzesammlung steht, nichts wegzunehmen und nichts hinzuzufügen
ist.
Zusätzliche
Vorgehensweise, hier noch fehlend
Es wäre gut gewesen,
vorher schon die Ranghäufigkeitsstatistik zu erstellen sowie die
Textkorpora zur Sätzesammlung zu erstellen.
siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Worth%C3%A4ufigkeit
https://de.wikipedia.org/wiki/Textkorpus
Die
Zeit hierfür war nicht gegeben.
Danach
hätten die Sätze, die das in der Sätzesammlung vorliegende
System der Wörter, Sätze und Texte vollständig beschreiben
würden, geschrieben werden müssen. Nun ist zu vermuten, dass
zwei Systeme hierfür erforderlich wären, nämlich das System
desjenigen, der es herstellt, und alsdann das System desjenigen,
der es als gegeben ansehen soll. Allein daraus könnte sich dann
eine Diskrepanz entlarven. Es wäre dann verständlich geworden,
dass daraus kein denkbares Gesamtsystem entstanden wäre, bzw.
dass in einem Gesamtsystem unauflösbare Widersprüche gewesen
wären. Eine derartige Diskrepanz könnte gegebenenfalls ergeben,
dass das erste System dem Leser etwas vorgegaukelt, was nicht
vorhanden ist, schlimmstenfalls eine Utopie. Allerdings erscheint
das auch schon in der Tabelle und wird dort erarbeitet, weil dort
schon Fiktionen vorgeschlagen werden, die beim Schreibenden der
Sätzesammlung nicht vorgesehen waren. Beim Lesen der
Sätzesammlung muss der Leser einige Fiktionen annehmen, etwa
diejenige, die mit dem Wort Recht zu denken ist. Aber das entlarvt
die Tabelle als so nicht hinnehmbar und ersetzt es mit
erforderlichen und erlaubten Fiktionen. Trotzdem hält sich die
Tabelle genau an die schon o.g. Vorgabe der Hermeneutik, nach der
nur das zu lesen ist, was in der Sätzesammlung steht, nichts
wegzunehmen und nichts hinzuzufügen.
In
der Tabelle wird festgelegt, also definiert
1. A die
einzelne Person, die zu schützende Person
2. B
die Person, welche die A
schädigt, dies tun will, oder vor hat
3. C die
Person, die von A gerufen werden kann, wenn eine Person B sie
schädigt, im Sinne eines Spinoza.
4.
Alle drei, A, B, C könnten Gruppen sein, und demnach:
Person:
Reale oder juristische
Person, eventuell Instanz
Fiktionen
der Sätzesammlung
Fitktion
1: Der Schreibende
Die Person, welche die Sätzesammlung
schreibt, sie selbst muss als Fiktion gedacht werden. Es könnte
ja auch sein, dass der Text auf goldenen Platten erschien
oder etwa dass
ein Außerirdischer sie zur Kenntnis gab.
Fiktion 2: Gabe
In der
Sätzesammlung muss der Leser sich vorstellen, dass er etwas
bekommt, nämlich Rechte. Er könnte auch Gutscheine oder sonstige
Sachen bekommen. Es könnte auch sein, dass er nichts vom
Angebotenen haben will. Der Leser muss annehmen, dass er wirklich
etwas bekommt, nicht nur utopische Phantasieprodukte.
Fiktion 3:
Versprechungen
Der Leser wird erkennen, dass ihm einiges
versprochen wird, es wird ihm eine Hoffnung gemacht, dass der Text
ihm nutzt.
Fiktion 4: Zusagungen
Der
Leser kann auch einsehen, dass ihm einiges zugesagt wird, was er
ihm schon sowieso bekannt ist, und dessen Vorhandensein ihm
bekannt ist. Das alles kann er nur als Bestätigung ansehen, oder
er kann meinen, dieses sein Wissen soll verstärkt werden.
Ob er mit diesem Denken
Schwierigkeiten hat, das muss er übersehen. Eher explizit sind
die vier ersten Fiktionen. Die folgenden Fiktionen werden vom
Leser gedacht.
Fiktion 5: Es muss eine
Person mit Überwachungsfunktion oder gar Eingriffsfunktion geben.
Das was die Person nun
vorhin bekommen hat, wird ihm garantiert. So muss die Person sich
eine Person C vorstellen, die ihm die Störer dieser Garantie vom
Halse hält. Er mag noch nichts von den Personen B gehört haben.
Von vornherein liegen
weitere implizite Fiktionen vor.
Ob es anmaßend ist, wenn
eine Gruppe von Personen einer anderen eine Sätzesammlung
vorlegt, kann hier nicht bedacht werden.
Bemerkung
Es
geht nicht um die Begründung der Sätzesammlung. Das Denken der
Begründung wäre schon eine Ablenkung vom Lesen mit intentio
recta auf diese. Somit gehen sogar Begründungen mit der Fiktion
Sozialvertrag fehl, diese würde nur stören.
Textinterpretation
ohne externe Meinung
Sollte
die hier vorgelegte Vorgehensweise verstanden werden, so könnte
begonnen werden, sie auf weitere
Systeme im Zusammenhang mit dem Wörtern Moral und Gesetz
anzuwenden. Es bedürfte keines Philosophen, der die Systeme
mit einem Hammer bearbeiten
würde, die Anwendung der Vorgehensweise würde selbst
hervorbringen, was sie in der Sätzesammlung vorliegt.
Beginn
des Vorgehens mit der Tabelle
Hier wird nun die o.g.
Sätzesammlung in der ersten Spalte unverändert eingefügt, und
zwei Kommentarspalten stehen daneben. Aus Zeitgründen fehlen die
Artikel ab Nummer 10. Der Kommentar geschieht von einem fiktiv
vorhanden gedachten mittelmäßigen Lehrer aus, bei dem er die
Arbeit seines Schülers zu kommentieren hätte.
Gefundener
Text: Hier nur die Artikel 1-8
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Kommentare
und Fragen 1
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Kommentare
und Fragen 2
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Artikel
1 (Freiheit, Gleichheit, Solidarität)
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Was
soll das heißen? Sind das zugegebenermaßen Floskeln? Oder ein
Ausruf wie "Das Gute, das Gute, das Gute!"
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Alle
Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
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Da
soll niemand sein, der die Freiheit der Person A verringert?
Wenn doch, soll Person B gedacht werden, die versucht, die
Freiheit der Person A zu verringern, oder gar in der Tat zu
verringern? Und wo kein Wächter, keine Normenwirkung.
Neuformulierung in dem Sinne? Etwa: Zu jeder Person A soll eine
Person C kommen, wenn eine Person B der Person A Genanntes
nimmt, im Sinne des Spinoza. Anderenfalls wäre der Satz
wirkungslos.
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geboren
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Implizit
ist wohl zu denken, dass das auch so bleiben soll im Leben..
Das Zusatzwort "geboren" schadet demnach nicht.
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Sie
sind mit Vernunft und Gewissen begabt
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Wer
stellt diese Sache fest? Der durchschnittliche mit Vernunft und
Gewissen Begabte, oder der überdurchschnittlich damit Begabte?
Der Satz negiert Unterschiede nicht, von "sehr wenig"
bis "sehr viel" (Vernunft und Gewissen). Es kann
nicht davon abgesehen werden, dass diese Wörter veraltet sind,
manchmal werden sie der Vermögenspsychologie zugeschrieben.
Gibt es denn keine besseren Wörter hierzu?
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und
sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.
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Wo
ist die Kraft dieses Satzes? Wo ist der Geist der Solidarität?
Wie ist es mit der Solidarität zwischen A, B, C und
verschiedenen A, B, C? Also auch hier wird von Unterschieden
wie vor unsubstantiiert ausgegangen.
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Artikel
2 (Verbot der Diskriminierung)
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Jeder
Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten
Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa
aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe,
Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger
Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen,
Geburt oder sonstigem Stand.
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Insgesamt
ist "rassistische Zuschreibungen" problemhaft, auch
das Wort "Zuschreibung". Denn damit wäre die
Kategorisierung allgemein anerkannt, um alsdann bedingt
unterschiedslos übergangen zu werden.
Allgemein
kann gesagt werden: Einige Kategorien sind auf natürliche
Weise vorhanden, andere hebt die Einzelperson hervor oder nimmt
sie sogar für sich in Anspruch, andere mag sie verstecken.
Siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorisierung_%28Kognitionswissenschaft%29
Bemerkenswert
ist, dass hier erstmals das Lemma "national"
auftritt. Somit wird die Staatszugehörigkeit bzw. die
Zugehörigkeit zu einem Land implizit als mögliche
Zuschreibung angesehen.
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Ist
dieser Satz nicht redundant zu Artikel 1? Ist er demnach für
diejenigen, die den Artikel 1 nicht verstanden haben? Zu
bemerken ist hier schon, dass eventuell durch die genannten
Zugehörigkeiten und Zuschreibungen Sonderrechte entstehen
könnten oder schon vorhanden sind, oder Benachteiligungen.
Wenn es Sonderrechte sein sollten, wo würden diese bestätigt,
bzw. sie würden unberührt bleiben. Wenn es Benachteiligungen
sein sollten, dann würden diese hiermit korrigiert. Aber C
müsste im zweiten Fall eingreifen, im ersten könnte er
untätig bleiben. Also ist hier ein Klärungsbedarf, weil der
Vorteil der einen Gruppe unsanktioniert bleibt.
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Des
Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund der
politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des
Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig
ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine
Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität
eingeschränkt ist.
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Hier
geht es nicht nur um Zuschreibungen, sondern die Person soll in
einem Land oder Gebiet lebend gedacht werden. Hiermit wird eine
implizite Abhängigkeit der Person von Land oder Gebiet
angenommen, worauf hin dann davon abgesehen werden soll.
Annahme
1: unterschiedliche Gebiete: geografisch unterschiedliche
Gebiete
Implizit
wird hier die Person C so gedacht, dass sie die geografisch
unterschiedlichen Gebiete überblickt. Denn wer sonst könnte
den Unterschied beseitigen? Die Person C könnte also nur
außerhalb der geografischen Gebiete gedacht werden. Sollte sie
innerhalb von diesem sein, so müsste sie sich der Person C
außerhalb der geografischen Gebiete fügen. Denn den Personen
A wäre der Überblick nicht möglich. A wird mit dem
Vorhandensein in seinem Gebiet von diesem beschränkt, schon
von der Definition her.
Annahme
2: unterschiedliche Gebiete, z.B. sozusagen in
unterschiedlichen geografischen Gebieten verteilt, so wie
Parallelgesellschaften, die im gesamten oder zumindest
höherem geografischen Gebiet Teile davon zumindest
beanspruchend. Beispiele, bei denen ein oder mehrere
Untergebiete vorliegen, gibt es viele, etwa Bundesländer.
Solche, bei denen der selbständige Anspruch im Großgebiet
ist, wenige, z.B. der Vatikan. Sollte es Wandervölker geben,
so könnten diese jeweils verschiedene Gebiete im Gesamtgebiet
beanspruchen.
Annahme
3: Hier geht es nicht nur um geografische Gebiete, sondern
Länder, wie sie eben sind, werden als fest angenommen. Das
ist eine Annahme, welche Historisches implizit fest schreibt.
Das ist zumindest fragwürdig. Mit Blick auf das Datum der
Charta am 24.10.1945 gab es dann zumindest eine Staatsgründung,
bei der die UNO ein neues Land schuf. (14.5.48: Gründung des
Landes Israel). Es fielen auch Länder weg. Die
Tatsachenherstellung durch die UNO steht demnach noch rangig
vor dem von ihr geschaffenen positivem Recht, was fragwürdig
ist. In dem Sinne wird das positive Recht nicht aus dem
natürlichen Recht verursacht, sondern von einer Gruppe von
Personen. Nicht nur das: Das Naturrecht wird hierbei außer
Acht gelassen. Dies ergibt Rechtsunsicherheit.
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Das
alles müsste C überblicken und intelligent bedenken können.
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Gerade
dort, wo keine Selbstregierung vorliegt, bedürfte es des C von
außerhalb. Es müsste sich später ergeben, wie C denn
auftritt bzw. wirkt, ob er den B nur belehren würde, oder
seiner negativen Wirkung auf A entgegen wirken würde.
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Artikel
3 (Recht auf Leben und Freiheit)
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Jeder
Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der
Person.
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Wie
vorhin schon zu denken gegeben ist die Rechtevergabe eine
fragwürdige Sache. Es könnte hier nur wiederholt werden, was
schon oben steht.
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Recht
auf Leben.
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Klar
wäre: Es soll von einem C verhindert werden, dass ein B den A
tötet.
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Recht
auf Freiheit
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Hier
soll eine allgemeine Freiheit gedacht werden, was fragwürdig
ist. Nicht nur weil später von Freiheiten gesprochen wird. Und
nicht nur, weil B mit definiert werden müsste, der gegen A
wirken kann oder könnte. Denn auch dieser müsste die Freiheit
bekommen, was dann eine Narrenfreiheit wäre. Die
Fragwürdigkeiten kann ein C mit besten Voraussetzungen nicht
übergehen. Also müsste dieser Satz wegen Unklarheit entfernt
werden, wenn das Unklarheitskriterium angewandt würde.
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Recht
auf Sicherheit
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Auch
hier ist Sicherheit zu allgemein gedacht, so dass auch dieser
Satz entfernt werden müsste, bzw. spezifiziert werden müsste.
Beispiel: Sicherheit auch vor der ausführenden Gewalt?
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Artikel
4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)
Niemand
darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden;
Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen
verboten.
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Sklaverei
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zu
Definitionsart 1
Die
Extrembereiche bewirken das Erfordernis des entsprechenden
Lemmas, die Grenzfestlegung bleibt fragwürdig. Die
Extrembereiche können extensional und intensional definiert
werden, das spielt eigentlich keine Rolle. Problem ist, dass
die Definition keine Regeln für die weiteren in der Definition
gebrauchten Wörter und Sätze annimmt.
Diese
Definition geht vermutlich davon aus, dass C das Negative
überblicken kann, um es zu verhindern.
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zu
Definitionsart 2
Hier
ginge es ausschließlich um eine Definition, bei der Person A
und die Personen B vorhanden sind, wie oben angegeben (B will A
schwächen), und dann ein Wst-System, in diesem Fall das der
Sklaverei, das A darstellen können müsste, es alsdann dem C
vortragen müsste, der es versteht, und seine Realisierung
verhindert.
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Beispiel1
Ein
Wst-System, das z.B. als Sklavengesetz bezeichnet wird. Das
Verhindern des Gesetzes durch C würde einen Großteil der
Mittel der B unanwendbar machen. Zusätzlich oder unabhängig
davon könnte Person C auch auf die schlechten Mittel wirken,
etwa indem sie diese entfernen würde.
Beispiel2
Auch
ohne explizites Wst-System könnte C eine Art Entnazifizierung
beginnen und verursachen. Hierbei könnte sie schon bei der
Eingruppierung der Personen anfangen. Sie könnte anfangen und
sagen: Hört auf mit den einfachen Bezeichnungen aller Personen
der Gruppe. Allein das ist ein schwieriges Kapitel, das hier
nicht bearbeitet werden kann.
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Sklavenhandel
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Hier
würde es sich um ein zusätzliches ranghöheres Wst-System
handeln, das zusätzlich verhindert werden soll. Das höhere
Wst-System würde auf dem niederen gründen, so dass schon das
niedere das höhere mit zusammen brechen ließe. Deswegen
bedarf es hier keiner Bearbeitung.
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Artikel
5 (Verbot der Folter)
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Niemand
darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
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"oder"
wird üblicherweise als "und/oder" aufgefasst.
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1.
Jetzt verursacht "oder" statt dessen getrennte Sätze.
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Niemand
darf der Folter unterworfen werden.
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Niemand
darf grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
unterworfen werden.
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Niemand
darf Strafe unterworfen werden.
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Problem
ist hier die Grammatik.
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2.
Hier wird "oder" in ".. Behandlung oder Strafe"
nicht für eine Satztrennung genutzt.
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Niemand
darf der Folter unterworfen werden.
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Niemand
darf grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender "Behandlung
oder Strafe" unterworfen werden.
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zu
1. und 2.: Ob das richtige Lesen von der halbwegs lesebegabten
Person erfolgen kann, ist fraglich. Ich gehe hier von 2 aus,
weil wohl nicht gemeint war, jedwede Strafe zu verhindern.
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Folter
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Obwohl
die Definition zu diesem Wort kompliziert hergestellt werden
kann, ist sie doch nicht fragwürdig, weil es einen Konsens
hierzu geben würde.
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unterworfen
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Dieses
Wort ist auch nicht fragwürdig.
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"Behandlung
oder Strafe"
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Wegen
der vorher angegebenen Wirrnis dürfte diese "Behandlung
oder Strafe" dann doch geschehen, etwa mit
Gefängnisstrafe.
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grausamer,
unmenschlicher oder erniedrigender
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Nur
wenn sie so wäre, wäre sie von C zu verhindern. Obwohl gerade
A diese Behandlung oder Strafe erfahren würde, müsste es
gegeben sein, dass C sie erkennt oder definieren kann.
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unmenschlich
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Dieses
Wort ist fehl am Platz. Denn auch andere Tiere sind fähig,
nicht grausam zu sein, und nicht zu erniedrigen. Alle Tiere
inklusive des Menschen würden mit dem Wort "unmenschlich"
abgewertet werden. Denn die Erfahrung der Behandlung durch A
als unmenschlich seiend würde das Handeln des B als
"unmenschlich" bezeichnen können und in der Folge
könnte B von anderen nicht so genau denkenden Personen als
Unmensch bezeichnet werden.
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Artikel
6 (Anerkennung als Rechtsperson)
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Jeder
Mensch hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu
werden.
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Die
Frage ist offen, bei welchen Umständen, und wie diese
Rechtsfähigkeit substantiiert ist. Dieser Satz ist
verständlich. Wenn die Person nicht geschädigt wird, ist die
Rechtsfähigkeit von da her nicht erforderlich. Wenn es jedoch
um die Möglichkeiten geht, welche die Person haben kann, ist
es erforderlich, dass kein B diesen Möglichkeiten entgegen
wirkt. Und hierzu bedürfte es wohl des allgegenwärtigen C.
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Was
heißt schon "überall", was heißt schon
"rechtsfähig"? In welcher Form findet die
Anerkennung finden? Und von wem?
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Artikel
7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
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Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied
Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben
Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die
gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu
einer derartigen Diskriminierung.
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Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied
Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
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Dieser
Satz verwirrt. Ein Satz ohne jemanden, der etwas aus diesem
anwendet, kann nicht schützen. Und wenn so jemand nicht
vorhanden ist, ist der Satz ohne Wirkung. Wer bestimmt sein
Vorhandensein? Wo ist er? Wann greift er ein?
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Alle
haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung,
die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede
Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
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Ist
eine Person als Durchsetzender der Erklärung zur Stelle, an
der eine Diskriminierung vorliegt? Wird er selbsttätig aktiv
oder nur auf Anfrage?
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Artikel
8 (Anspruch auf Rechtsschutz)
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Jeder
Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den
zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch
die die ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz
zustehenden Grundrechte verletzt werden.
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Hier
geht es nun merkwürdigerweise um ein Recht innerhalb eines
Staates, und nicht ein allgemeines Recht. Hier wird also dem C,
der im Staat als Vertreter der Menschenrechte vorhanden sein
könnte, und diese dann durchsetzen könnte, wenn ein A in der
Gefahr wäre, sozusagen von einem von den Menschenrechten
unabhängigen C in dem Land ersetzt, der auf die Gesetze des
Landes zu blicken hätte.
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Diese
Verfahrensweise führt oft dazu, dass die Menschenrechte in dem
Fall umgangen werden. So wird Rechtsunsicherheit
festgeschrieben. Die Fälle sind hierzu bekannt, bei denen die
Klagenden darauf verwiesen wurden, dass sie die Instanzen in
ihrem Land hätten durchlaufen müssen, mitsamt der dortigen
schlimmen oder nur naturrechtlich unkorrekten Behandlung.
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Artikel
9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)
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Niemand
darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des
Landes verwiesen werden.
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Wieso
ist dieser zu oben redundanter Satz (Artikel 3) erforderlich?
Wohl nur, weil das positive Recht nicht ohne die Beschränkung
der Freiheiten umhin kann.
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Willkürlich
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Willkürlich,
von wem ausgehend? Von Gruppen oder Personen innerhalb eines
Landes? Oder "zufällig"?
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Einige
Schlussfolgerungen
1.
Es ist einfach ist, Rechtstexte zu schreiben und Ideale
vorzulegen. In der Präambel der wird sogar zugegeben, dass es
sich um Ideale handelt. Es ist bekannt, dass Ideale als
Wünschbarkeiten und Utopien angesehen werden können.
2.
Es gibt mindestens zwei Interpretationen von Rechtstexten, eine
des Schreibenden und eine des Lesenden, woraus folgt, dass eine
gemeinsame Interpretation möglicherweise nicht machbar ist.
Weiter ist zu bedenken, dass bekannte Gruppentrennungen die
Verschiedenartigkeit der Interpretationen eher nur verstärken
können.
3.
Es gibt viele Personen, die sich am Text nicht nur orientieren
sollen, sondern auch etwas daran umsetzen sollen oder können,
ohne dass explizit im Text steht, was das denn sein ist oder sein
soll.
4.
Gesetzesschreiber haben eine große Verantwortung, weil eben
vieles offen sein kann, was sich aus dem Text ergibt, und kaum
jemand bemerkt es.
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