Zugang zu den Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Ausgangspunkt
Es wird versucht, einen vorgegebenen Text zu verstehen, der den Anspruch erhebt, für alle Menschen oder viele Menschen einer Gruppe geschrieben zu sein. Als weitere Bedingung für die Auswahl des Textes war, dass darin Wörter wie Recht, Gebote, wichtig erscheinen. Der Text wurde sozusagen vom Wühltisch genommen, mit Kenntnis, dass es unzählige Texte gibt, denen ein kritischer Zugang gebührt, so etwa Verfassungen von Ländern oder Vorgaben von Extraterrestrischen, von Philosophen oder von Göttern.

Der ausgewählte Text wird hier angegeben, und als Sätzesammlung bezeichnet. Er dient somit als Vorlage.

Definition speziell hier
Sätzesammlung: Die Sätze der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

hier die Version und Übersetzung von Amnesty International: https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte

(dort: "Amnesty verwendet daher eine diskriminierungssensibel überarbeitete deutsche Übersetzung der Allgemeinen Erklärung.")

Erforderliches Vorwissen
1. Systeme von Wörtern, Sätzen und Texten (oft hier abgekürzt mit dem Kürzel Wst) vs. Sammlung von Sätzen mit Wörtern,

2. Vaihinger-Fiktion,

3. Denken ohne Begriffe,

4. Positives Recht vs. Naturrecht,

5. Vorläufige neutrale Annahme, dass Gesetze von vornherein Sätze sind, mehr nicht.

Vorgehensweise
Zuerst wurde in der Tabelle unten versucht, die Sätze so zu formulieren, wie sie von einer Person verstanden wurden, unter Beachtung der Vorgabe der Hermeneutik, nach der nur das zu lesen ist, was in der Sätzesammlung steht, nichts wegzunehmen und nichts hinzuzufügen ist.

Zusätzliche Vorgehensweise, hier noch fehlend
Es wäre gut gewesen, vorher schon die Ranghäufigkeitsstatistik zu erstellen sowie die Textkorpora zur Sätzesammlung zu erstellen.

siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Worth%C3%A4ufigkeit
https://de.wikipedia.org/wiki/Textkorpus

Die Zeit hierfür war nicht gegeben.

Danach hätten die Sätze, die das in der Sätzesammlung vorliegende System der Wörter, Sätze und Texte vollständig beschreiben würden, geschrieben werden müssen. Nun ist zu vermuten, dass zwei Systeme hierfür erforderlich wären, nämlich das System desjenigen, der es herstellt, und alsdann das System desjenigen, der es als gegeben ansehen soll. Allein daraus könnte sich dann eine Diskrepanz entlarven. Es wäre dann verständlich geworden, dass daraus kein denkbares Gesamtsystem entstanden wäre, bzw. dass in einem Gesamtsystem unauflösbare Widersprüche gewesen wären. Eine derartige Diskrepanz könnte gegebenenfalls ergeben, dass das erste System dem Leser etwas vorgegaukelt, was nicht vorhanden ist, schlimmstenfalls eine Utopie. Allerdings erscheint das auch schon in der Tabelle und wird dort erarbeitet, weil dort schon Fiktionen vorgeschlagen werden, die beim Schreibenden der Sätzesammlung nicht vorgesehen waren. Beim Lesen der Sätzesammlung muss der Leser einige Fiktionen annehmen, etwa diejenige, die mit dem Wort Recht zu denken ist. Aber das entlarvt die Tabelle als so nicht hinnehmbar und ersetzt es mit erforderlichen und erlaubten Fiktionen. Trotzdem hält sich die Tabelle genau an die schon o.g. Vorgabe der Hermeneutik, nach der nur das zu lesen ist, was in der Sätzesammlung steht, nichts wegzunehmen und nichts hinzuzufügen.

In der Tabelle wird festgelegt, also definiert
1. A
die einzelne Person, die zu schützende Person
2. B die Person, welche die A schädigt, dies tun will, oder vor hat
3. C die Person, die von A gerufen werden kann, wenn eine Person B sie schädigt, im Sinne eines Spinoza.
4. Alle drei, A, B, C könnten Gruppen sein, und demnach:
Person: Reale oder juristische Person, eventuell Instanz

Fiktionen der Sätzesammlung

Fitktion 1: Der Schreibende
Die Person, welche die Sätzesammlung schreibt, sie selbst muss als Fiktion gedacht werden. Es könnte ja auch sein, dass der Text auf goldenen Platten erschien
oder etwa dass ein Außerirdischer sie zur Kenntnis gab.

Fiktion 2: Gabe
In der Sätzesammlung muss der Leser sich vorstellen, dass er etwas bekommt, nämlich Rechte. Er könnte auch Gutscheine oder sonstige Sachen bekommen. Es könnte auch sein, dass er nichts vom Angebotenen haben will. Der Leser muss annehmen, dass er wirklich etwas bekommt, nicht nur utopische Phantasieprodukte.

Fiktion 3: Versprechungen
Der Leser wird erkennen, dass ihm einiges versprochen wird, es wird ihm eine Hoffnung gemacht, dass der Text ihm nutzt.

Fiktion 4: Zusagungen
Der Leser kann auch einsehen, dass ihm einiges zugesagt wird, was er ihm schon sowieso bekannt ist, und dessen Vorhandensein ihm bekannt ist. Das alles kann er nur als Bestätigung ansehen, oder er kann meinen, dieses sein Wissen soll verstärkt werden.

Ob er mit diesem Denken Schwierigkeiten hat, das muss er übersehen. Eher explizit sind die vier ersten Fiktionen. Die folgenden Fiktionen werden vom Leser gedacht.

Fiktion 5: Es muss eine Person mit Überwachungsfunktion oder gar Eingriffsfunktion geben.

Das was die Person nun vorhin bekommen hat, wird ihm garantiert. So muss die Person sich eine Person C vorstellen, die ihm die Störer dieser Garantie vom Halse hält. Er mag noch nichts von den Personen B gehört haben.

Von vornherein liegen weitere implizite Fiktionen vor.

Ob es anmaßend ist, wenn eine Gruppe von Personen einer anderen eine Sätzesammlung vorlegt, kann hier nicht bedacht werden.

Bemerkung
Es geht nicht um die Begründung der Sätzesammlung. Das Denken der Begründung wäre schon eine Ablenkung vom Lesen mit intentio recta auf diese. Somit gehen sogar Begründungen mit der Fiktion Sozialvertrag fehl, diese würde nur stören.

Textinterpretation ohne externe Meinung
Sollte die hier vorgelegte Vorgehensweise verstanden werden, so könnte begonnen werden, sie auf weitere Systeme im Zusammenhang mit dem Wörtern Moral und Gesetz anzuwenden. Es bedürfte keines Philosophen, der die Systeme mit einem Hammer bearbeiten würde, die Anwendung der Vorgehensweise würde selbst hervorbringen, was sie in der Sätzesammlung vorliegt.

Beginn des Vorgehens mit der Tabelle
Hier wird nun die o.g. Sätzesammlung in der ersten Spalte unverändert eingefügt, und zwei Kommentarspalten stehen daneben. Aus Zeitgründen fehlen die Artikel ab Nummer 10. Der Kommentar geschieht von einem fiktiv vorhanden gedachten mittelmäßigen Lehrer aus, bei dem er die Arbeit seines Schülers zu kommentieren hätte.

Gefundener Text: Hier nur die Artikel 1-8

Kommentare und Fragen 1

Kommentare und Fragen 2

Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Solidarität)

Was soll das heißen? Sind das zugegebenermaßen Floskeln? Oder ein Ausruf wie "Das Gute, das Gute, das Gute!"


Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Da soll niemand sein, der die Freiheit der Person A verringert? Wenn doch, soll Person B gedacht werden, die versucht, die Freiheit der Person A zu verringern, oder gar in der Tat zu verringern? Und wo kein Wächter, keine Normenwirkung. Neuformulierung in dem Sinne? Etwa: Zu jeder Person A soll eine Person C kommen, wenn eine Person B der Person A Genanntes nimmt, im Sinne des Spinoza. Anderenfalls wäre der Satz wirkungslos.


geboren

Implizit ist wohl zu denken, dass das auch so bleiben soll im Leben.. Das Zusatzwort "geboren" schadet demnach nicht.


Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt


Wer stellt diese Sache fest? Der durchschnittliche mit Vernunft und Gewissen Begabte, oder der überdurchschnittlich damit Begabte? Der Satz negiert Unterschiede nicht, von "sehr wenig" bis "sehr viel" (Vernunft und Gewissen). Es kann nicht davon abgesehen werden, dass diese Wörter veraltet sind, manchmal werden sie der Vermögenspsychologie zugeschrieben. Gibt es denn keine besseren Wörter hierzu?

und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.


Wo ist die Kraft dieses Satzes? Wo ist der Geist der Solidarität? Wie ist es mit der Solidarität zwischen A, B, C und verschiedenen A, B, C? Also auch hier wird von Unterschieden wie vor unsubstantiiert ausgegangen.

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)



Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Insgesamt ist "rassistische Zuschreibungen" problemhaft, auch das Wort "Zuschreibung". Denn damit wäre die Kategorisierung allgemein anerkannt, um alsdann bedingt unterschiedslos übergangen zu werden.

Allgemein kann gesagt werden: Einige Kategorien sind auf natürliche Weise vorhanden, andere hebt die Einzelperson hervor oder nimmt sie sogar für sich in Anspruch, andere mag sie verstecken. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorisierung_%28Kognitionswissenschaft%29

Bemerkenswert ist, dass hier erstmals das Lemma "national" auftritt. Somit wird die Staatszugehörigkeit bzw. die Zugehörigkeit zu einem Land implizit als mögliche Zuschreibung angesehen.

Ist dieser Satz nicht redundant zu Artikel 1? Ist er demnach für diejenigen, die den Artikel 1 nicht verstanden haben? Zu bemerken ist hier schon, dass eventuell durch die genannten Zugehörigkeiten und Zuschreibungen Sonderrechte entstehen könnten oder schon vorhanden sind, oder Benachteiligungen. Wenn es Sonderrechte sein sollten, wo würden diese bestätigt, bzw. sie würden unberührt bleiben. Wenn es Benachteiligungen sein sollten, dann würden diese hiermit korrigiert. Aber C müsste im zweiten Fall eingreifen, im ersten könnte er untätig bleiben. Also ist hier ein Klärungsbedarf, weil der Vorteil der einen Gruppe unsanktioniert bleibt.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Hier geht es nicht nur um Zuschreibungen, sondern die Person soll in einem Land oder Gebiet lebend gedacht werden. Hiermit wird eine implizite Abhängigkeit der Person von Land oder Gebiet angenommen, worauf hin dann davon abgesehen werden soll.

Annahme 1: unterschiedliche Gebiete: geografisch unterschiedliche Gebiete

Implizit wird hier die Person C so gedacht, dass sie die geografisch unterschiedlichen Gebiete überblickt. Denn wer sonst könnte den Unterschied beseitigen? Die Person C könnte also nur außerhalb der geografischen Gebiete gedacht werden. Sollte sie innerhalb von diesem sein, so müsste sie sich der Person C außerhalb der geografischen Gebiete fügen. Denn den Personen A wäre der Überblick nicht möglich. A wird mit dem Vorhandensein in seinem Gebiet von diesem beschränkt, schon von der Definition her.

Annahme 2: unterschiedliche Gebiete, z.B. sozusagen in unterschiedlichen geografischen Gebieten verteilt, so wie Parallelgesellschaften, die im gesamten oder zumindest höherem geografischen Gebiet Teile davon zumindest beanspruchend. Beispiele, bei denen ein oder mehrere Untergebiete vorliegen, gibt es viele, etwa Bundesländer. Solche, bei denen der selbständige Anspruch im Großgebiet ist, wenige, z.B. der Vatikan. Sollte es Wandervölker geben, so könnten diese jeweils verschiedene Gebiete im Gesamtgebiet beanspruchen.

Annahme 3: Hier geht es nicht nur um geografische Gebiete, sondern Länder, wie sie eben sind, werden als fest angenommen. Das ist eine Annahme, welche Historisches implizit fest schreibt. Das ist zumindest fragwürdig. Mit Blick auf das Datum der Charta am 24.10.1945 gab es dann zumindest eine Staatsgründung, bei der die UNO ein neues Land schuf. (14.5.48: Gründung des Landes Israel). Es fielen auch Länder weg. Die Tatsachenherstellung durch die UNO steht demnach noch rangig vor dem von ihr geschaffenen positivem Recht, was fragwürdig ist. In dem Sinne wird das positive Recht nicht aus dem natürlichen Recht verursacht, sondern von einer Gruppe von Personen. Nicht nur das: Das Naturrecht wird hierbei außer Acht gelassen. Dies ergibt Rechtsunsicherheit.
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Das alles müsste C überblicken und intelligent bedenken können.

Gerade dort, wo keine Selbstregierung vorliegt, bedürfte es des C von außerhalb. Es müsste sich später ergeben, wie C denn auftritt bzw. wirkt, ob er den B nur belehren würde, oder seiner negativen Wirkung auf A entgegen wirken würde.

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)



Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Wie vorhin schon zu denken gegeben ist die Rechtevergabe eine fragwürdige Sache. Es könnte hier nur wiederholt werden, was schon oben steht.


Recht auf Leben.

Klar wäre: Es soll von einem C verhindert werden, dass ein B den A tötet.


Recht auf Freiheit

Hier soll eine allgemeine Freiheit gedacht werden, was fragwürdig ist. Nicht nur weil später von Freiheiten gesprochen wird. Und nicht nur, weil B mit definiert werden müsste, der gegen A wirken kann oder könnte. Denn auch dieser müsste die Freiheit bekommen, was dann eine Narrenfreiheit wäre. Die Fragwürdigkeiten kann ein C mit besten Voraussetzungen nicht übergehen. Also müsste dieser Satz wegen Unklarheit entfernt werden, wenn das Unklarheitskriterium angewandt würde.


Recht auf Sicherheit

Auch hier ist Sicherheit zu allgemein gedacht, so dass auch dieser Satz entfernt werden müsste, bzw. spezifiziert werden müsste. Beispiel: Sicherheit auch vor der ausführenden Gewalt?


Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.



Sklaverei

zu Definitionsart 1

Die Extrembereiche bewirken das Erfordernis des entsprechenden Lemmas, die Grenzfestlegung bleibt fragwürdig. Die Extrembereiche können extensional und intensional definiert werden, das spielt eigentlich keine Rolle. Problem ist, dass die Definition keine Regeln für die weiteren in der Definition gebrauchten Wörter und Sätze annimmt.

Diese Definition geht vermutlich davon aus, dass C das Negative überblicken kann, um es zu verhindern.



zu Definitionsart 2

Hier ginge es ausschließlich um eine Definition, bei der Person A und die Personen B vorhanden sind, wie oben angegeben (B will A schwächen), und dann ein Wst-System, in diesem Fall das der Sklaverei, das A darstellen können müsste, es alsdann dem C vortragen müsste, der es versteht, und seine Realisierung verhindert.

Beispiel1
Ein Wst-System, das z.B. als Sklavengesetz bezeichnet wird. Das Verhindern des Gesetzes durch C würde einen Großteil der Mittel der B unanwendbar machen. Zusätzlich oder unabhängig davon könnte Person C auch auf die schlechten Mittel wirken, etwa indem sie diese entfernen würde.

Beispiel2
Auch ohne explizites Wst-System könnte C eine Art Entnazifizierung beginnen und verursachen. Hierbei könnte sie schon bei der Eingruppierung der Personen anfangen. Sie könnte anfangen und sagen: Hört auf mit den einfachen Bezeichnungen aller Personen der Gruppe. Allein das ist ein schwieriges Kapitel, das hier nicht bearbeitet werden kann.

Sklavenhandel

Hier würde es sich um ein zusätzliches ranghöheres Wst-System handeln, das zusätzlich verhindert werden soll. Das höhere Wst-System würde auf dem niederen gründen, so dass schon das niedere das höhere mit zusammen brechen ließe. Deswegen bedarf es hier keiner Bearbeitung.


Artikel 5 (Verbot der Folter)



Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.




"oder" wird üblicherweise als "und/oder" aufgefasst.



1. Jetzt verursacht "oder" statt dessen getrennte Sätze.



Niemand darf der Folter unterworfen werden.



Niemand darf grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden.



Niemand darf Strafe unterworfen werden.



Problem ist hier die Grammatik.



2. Hier wird "oder" in ".. Behandlung oder Strafe" nicht für eine Satztrennung genutzt.



Niemand darf der Folter unterworfen werden.



Niemand darf grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender "Behandlung oder Strafe" unterworfen werden.



zu 1. und 2.: Ob das richtige Lesen von der halbwegs lesebegabten Person erfolgen kann, ist fraglich. Ich gehe hier von 2 aus, weil wohl nicht gemeint war, jedwede Strafe zu verhindern.


Folter

Obwohl die Definition zu diesem Wort kompliziert hergestellt werden kann, ist sie doch nicht fragwürdig, weil es einen Konsens hierzu geben würde.


unterworfen

Dieses Wort ist auch nicht fragwürdig.


"Behandlung oder Strafe"

Wegen der vorher angegebenen Wirrnis dürfte diese "Behandlung oder Strafe" dann doch geschehen, etwa mit Gefängnisstrafe.


grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender

Nur wenn sie so wäre, wäre sie von C zu verhindern. Obwohl gerade A diese Behandlung oder Strafe erfahren würde, müsste es gegeben sein, dass C sie erkennt oder definieren kann.


unmenschlich

Dieses Wort ist fehl am Platz. Denn auch andere Tiere sind fähig, nicht grausam zu sein, und nicht zu erniedrigen. Alle Tiere inklusive des Menschen würden mit dem Wort "unmenschlich" abgewertet werden. Denn die Erfahrung der Behandlung durch A als unmenschlich seiend würde das Handeln des B als "unmenschlich" bezeichnen können und in der Folge könnte B von anderen nicht so genau denkenden Personen als Unmensch bezeichnet werden.


Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)



Jeder Mensch hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Die Frage ist offen, bei welchen Umständen, und wie diese Rechtsfähigkeit substantiiert ist. Dieser Satz ist verständlich. Wenn die Person nicht geschädigt wird, ist die Rechtsfähigkeit von da her nicht erforderlich. Wenn es jedoch um die Möglichkeiten geht, welche die Person haben kann, ist es erforderlich, dass kein B diesen Möglichkeiten entgegen wirkt. Und hierzu bedürfte es wohl des allgegenwärtigen C.

Was heißt schon "überall", was heißt schon "rechtsfähig"? In welcher Form findet die Anerkennung finden? Und von wem?

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)



Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.



Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.

Dieser Satz verwirrt. Ein Satz ohne jemanden, der etwas aus diesem anwendet, kann nicht schützen. Und wenn so jemand nicht vorhanden ist, ist der Satz ohne Wirkung. Wer bestimmt sein Vorhandensein? Wo ist er? Wann greift er ein?


Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Ist eine Person als Durchsetzender der Erklärung zur Stelle, an der eine Diskriminierung vorliegt? Wird er selbsttätig aktiv oder nur auf Anfrage?


Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)



Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die die ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Hier geht es nun merkwürdigerweise um ein Recht innerhalb eines Staates, und nicht ein allgemeines Recht. Hier wird also dem C, der im Staat als Vertreter der Menschenrechte vorhanden sein könnte, und diese dann durchsetzen könnte, wenn ein A in der Gefahr wäre, sozusagen von einem von den Menschenrechten unabhängigen C in dem Land ersetzt, der auf die Gesetze des Landes zu blicken hätte.

Diese Verfahrensweise führt oft dazu, dass die Menschenrechte in dem Fall umgangen werden. So wird Rechtsunsicherheit festgeschrieben. Die Fälle sind hierzu bekannt, bei denen die Klagenden darauf verwiesen wurden, dass sie die Instanzen in ihrem Land hätten durchlaufen müssen, mitsamt der dortigen schlimmen oder nur naturrechtlich unkorrekten Behandlung.

Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)



Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Wieso ist dieser zu oben redundanter Satz (Artikel 3) erforderlich? Wohl nur, weil das positive Recht nicht ohne die Beschränkung der Freiheiten umhin kann.


Willkürlich

Willkürlich, von wem ausgehend? Von Gruppen oder Personen innerhalb eines Landes? Oder "zufällig"?



Einige Schlussfolgerungen

1. Es ist einfach ist, Rechtstexte zu schreiben und Ideale vorzulegen. In der Präambel der wird sogar zugegeben, dass es sich um Ideale handelt. Es ist bekannt, dass Ideale als Wünschbarkeiten und Utopien angesehen werden können.

2. Es gibt mindestens zwei Interpretationen von Rechtstexten, eine des Schreibenden und eine des Lesenden, woraus folgt, dass eine gemeinsame Interpretation möglicherweise nicht machbar ist. Weiter ist zu bedenken, dass bekannte Gruppentrennungen die Verschiedenartigkeit der Interpretationen eher nur verstärken können.

3. Es gibt viele Personen, die sich am Text nicht nur orientieren sollen, sondern auch etwas daran umsetzen sollen oder können, ohne dass explizit im Text steht, was das denn sein ist oder sein soll.

4. Gesetzesschreiber haben eine große Verantwortung, weil eben vieles offen sein kann, was sich aus dem Text ergibt, und kaum jemand bemerkt es.

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