Einstieg in "Wissen", mit Hilfe des Bereichs "Betrug"
mit
Bezug auf den Gegner und Wissen und Macht zueinander zu stellen ist abstrakt. Wissen und Betrug zusammen zu denken gibt jedoch einiges hierzu zu erkennen.
§
263 Betrug Nach erster Reduktion des Textes ohne Änderung der Wörter oder Ersatz durch andere: "Wer sich einen Vorteil verschafft, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er ... durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält wird ... bestraft." Zweite Reduktion des Textes mit anderen Wörtern und Hinzufügen von Wörtern, die so nicht im Urtext stehen: "Wenn A von B mehr nimmt als er gibt, tut dann etwas Schlechtes, wenn er den B im Unwissen belässt, wobei das Unwissen in Bezug auf das steht, was B braucht." Es ist offensichtlich, dass nur ein Externer C herausfinden kann, wann die letzte Bedingung erfüllt, oder aber B, nachdem er betrogen wurde, und dies erkannt hat. Zudem kann es sein, dass A sich dessen nicht bewusst war, oder aber, dass A es wusste, aber keine Zeit hatte, den B über alles aufzuklären, bzw. der B gar nicht bereit war, zuzuhören und zu lernen.
Nebenbemerkung
1
Nebenbemerkung
2
(A)
(B)
(C)
(D)
(E)
Kommentar
zu diesen Ausdrücken (B) Was heißt "sich einen Vermögensvorteil verschaffen"? Gehen Bedürftige zur Arbeit, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen? Und wenn der Vorteil ein Genussvorteil ist, liegt Betrug dann nicht vor? (beim Zaungast, Trittbrettfahrer, Raubkopierer und Nutzer des Kopierten) (C) zeigt, dass das Gesetz nicht vollständig ist, es müssen noch andere Gesetze zu Rate gezogen werden, die bestimmen, was rechtswidrig ist oder nicht. (D) Schädigen die Zaungäste den Sänger? Und wenn, dann indirekt, oder mit negativer Kausalität (vorhandene Kausalkette, nach der gezahlt werden soll, die durch die Zaungäste umgangen wird). Zudem trifft das Wort "schädigen" nicht auf eine Geldmenge zu, diese kann nur gemindert werden. (E) Dass im Gesetz für diese eventuell eine Sache so viele Wörter gebraucht werden, zeigt eine Unsicherheit. Bei allen diesen Punkten zwischen A und E kann ein Anwalt, diese zu seinen Gunsten deuten. Jede Unklarheit kann für die Umgehung genutzt werden, um die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung zu mindern.
Nebenbemerkung - Ein Reicher verlangt von einem Bedürftigen Geld, wobei letzterer dann kein Geld mehr für den Einkauf von Essen hat. - Ein Kind soll für Eltern arbeiten, die sich zu Hause vergnügen. - Ein Bücherschreiber gibt einem Verlag die Rechte zur Publikation, dieser kümmert sich nicht um Ideale, sondern um Einnahmen.
Gemeineigentum Sokrates hatte das Ideal des Lehrens so gesehen, dass er für das Lehren keine Gegenleistung forderte. Sokrates (469-399) und Hippokrates (460-370), lebten jeweils vor unserer Zeitrechnung, deswegen kann hier nicht gesagt werden, von wem oder was die entsprechenden Ideale verursacht wurden, sogar eventuell in Opposition zu den Sophisten.
Einbehalten
des Wissens (1) "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen" ist kein Betrug, es sei denn der Vorteil ist rechtswidrig. Lehrer sein ist nicht rechtswidrig, also geht vom Lehrer kein Betrug aus. (2) einen Vermögensvorteil verschafft sich der Lehrer, das kann er nicht leugnen. Auch wenn der Staat oder eine andere Person oder Gruppe zwischengeschaltet ist, die als Zwischeninstanz für die Zahlung angesehen werden können. (3) "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält" Das ist beim Lehrer nicht der Fall, weil er sich darum bemüht, gegen das Unwissen zu wirken.
Anwendung,
Subsumption des Gesetzes aus dem positiven Recht Von demjenigen, der sein Wissen kostenfrei zur Verfügung stellt, kann kein Betrug ausgehen, und auch nicht, wenn für die Raummiete seines vortrags ein kleiner Betrag verlangt wird. Jedoch bei demjenigen, der für seinen Vortrag ein wenig Geld vom Veranstalter verlangt, entsteht die Frage des "Gemeineigentums und der entsprechenden Ideale". |