Mietendeckel

Gesetzes-Herstellung, bei der höherrangige Gesetze nicht beachtet wurden - Ursachen, Schäden, Fehler und Sanktionen

Der folgende Text ist eine Betrachtung, bei der es nur um Fehler geht, die dann entstehen können, wenn höherrangige Sätze unbeachtet bleiben. Hier werden sehr wenige Denkformen gebraucht, unter anderem Kausalität, Schaden, Fehler, Personen, Gruppen von Personen. Die Betrachtung ist also ziemlich allgemein. Es geht hiermit schon eine Frage an alle diejenigen Wissenschaftler, ob sie mit anderen Denkformen den Nagel besser auf den Kopf schlagen können, als dies hier geschieht. Die Frage richtet sich insbesondere an die schweigenden oder sich meldenden Systemtheorie-Soziologen oder Kommunikationswissenschaftler. Der parteipolitische Diskurs ist hier völlig ausgeklammert, zudem der Diskurs zu Sinn oder Erfolg/Misserfolg der Mietendeckel-Gesetze. Der vorgekommene Fehler ist ein hervorragendes Beispiel für ein übliches fehlerhaftes Denken, das einfach so nebenbei mitläuft. Psychologen wären gefragt, um zu zeigen, inwieweit die Psyche mit in dieses Denken hinein wirkt, etwa ob dieses aus Opportunismus oder gar kognitiver Dissonanz heraus entsteht. Kommentare von Parteifreunden und Moralisten würden neue Elemente bringen, die aber unabhängig von einer unbefangenen Betrachtung sein können. Auch die Frage könnte beantwortet werden, ob das Schema dieser Seite oft zur Anwendung kommt, wann und wo es zur Anwendung kommt, und wann und wo nicht, und ob es sinnvoller geschrieben werden kann.

Die zusätzliche Aufgabe der Juristen ist hier jedoch, zu zeigen, welche Regulative es gibt bzw. welche fehlen, damit diese Fehler zumindest ausgebügelt werden bzw. in der Zukunft eingesetzt werden könnten, bevor sie entstehen. Auch könnten die Juristen genau die Stellen der Gesetze angeben, mit denen versucht werden könnte, derartige Fehler zu sanktionieren, und ob die Sanktionsmöglichkeiten denn greifen. Ob die richtigen Verursacher dabei gesucht werden oder nicht, ist eine andere Frage. Außer-rechtlich könnten die Verursacher und Verursacher-Instanzen zumindest benannt werden. Dies geschieht schließlich auch oft bei anderen Verursachern und Verursacher-Instanzen, die ständig angeprangert werden, ohne unbedingt Verursacher zu sein.

1. Vor einigen Jahren wurden Mietendeckel-Gesetze G2 vorbereitet, redigiert, sie traten im Februar 2020 in Kraft. Jedoch ließen sie die höherrangigen Gesetze G1 außer Acht, das wurde verkannt, übersehen, bewusst oder unbewusst. Dem entsprach eindeutig ein Fehler. Die Gesetze G2 wurden etwa während einem Jahr durchgesetzt. Während der Zeit hatte eine Gruppe A Vorteile, und eine andere Gruppe B Nachteile. Diesen Vorteilen/Nachteilen steht eine Geldsumme S1 gegenüber, Gruppe A hat genau diese Summe mehr, Gruppe B genau diese Summe weniger. Es würde für die Gruppe B schwierig sein, S1 ersetzt zu bekommen, ob die Gruppe A sie ausgegeben hat, stand ihr frei, nach dem üblichen Motto: Wer Geld hat, kann damit machen was er will. Wenn die Gruppe B die S1 ersetzt bekommen will, muss sie Briefe schreiben, fordern, und wenn sie die Summe nicht ersetzt bekommt, und sie trotzdem haben will, muss sie Vorschüsse zahlen, Anträge gemäß Dispositionsmaxime stellen, und doch ist es nicht sicher, ob dies fruchtet, weil das Geld nicht da ist.

Für die Durchsetzung der Gesetze G2 wurde Zeit und Mühe verwandt, diesen entspricht die Geldsumme S2. Dass Politikergruppe P2 der Gruppe A2 Vorteile verschaffen wollte, aus welchen Gründen auch immer, ist nicht erheblich für die Fehler in G2. Wenn P2 durch ihre demokratische Überzahl gegenüber den P1, die der Gruppe A2 die Macht hatte, ist unerheblich für den Fehler. Ob sie ihre Macht missbrauchte, ist eine offene Frage. Zudem ist unerheblich, wenn P1 der Gruppe A2 keine Vorteile schaffen wollte.

2. Wenn nun im demokratischen Prozess Politiker der Gruppe P2 einen Fehler machten, indem sie ihre Überzahl nutzten, so ist es offensichtlich, dass nicht die Gruppe der Politiker schlechthin oder gar die Gruppe der Politiker P1, die nicht für die Gesetzte G2 stimmten, den Fehler verursachte, sondern die Politiker der Gruppe P2 bzw. die Gruppe P2.

3. Nun ist die Frage, ob diesem Fehler eine politische Immunität der Politiker der Gruppe P2, die ihn beiläufig verursacht haben, gegenüber steht oder nicht. Es steht auch in Frage, wer nun zivilrechtlich haftbar gemacht werden kann, die Gruppe oder die Einzelnen.

Exkurs Richter

Richter können nicht belangt werden, wenn sie einen Fehler begehen. Für Gerichtsfehler haften Richter nicht. Der den Geschädigten entstandene Nachteil kann mit viel Arbeitsaufwand, Zeit, Vorschusszahlungen manchmal auf Antrag korrigiert werden, in höheren Instanzen, in denen wiederum andere Richter nicht haftbar gemacht werden können. Damit ist nur gesagt, dass es alle Möglichkeiten in einer scheinbar gut funktionierenden Obergruppe (Staat) geben kann. Denn der Rekurs nach oben nimmt ein Ende.

4. Unabhängig von der Existenz einer Politiker-Immunität ist es möglich, zu finden, welche der Politiker der Gruppe P2 die Gesetze G2 und die entsprechenden Fehler initiierten, wer am meisten dazu drängte, dass sie begangen wurden. Hierzu bestehen Protokolle, Berichte, Medienberichte. Es ist also nicht schwierig, die Verursacher zu finden, ist nicht schwierig. Auch dann, wenn es Geheimabstimmungen gab, kann gefunden werden, wer sich für die Durchsetzung der Gesetzte G2 am meisten einsetzte.

5. Es besteht zudem kein Hindernis, im Gegenteil, diejenigen zu finden und gar zu benennen, die für diese Gesetze G2 stimmten, denn in so einem Falle haben Politiker, für sie leider, ein geringeres Persönlichkeitsrecht als Nicht-Politiker.

6. Es bleiben die mildernden Umstände, die jedoch Fehler nicht ungeschehen machen, und jeder soll das Gesetz, und damit die Gesetze G1 kennen. Wenn die betreffenden Politiker sich die mildernden Umstände berufen wollen, etwa mangelnde Intelligenz, Zeitdruck, Umstände, mögliche Wahlvorteile, so können sie das sagen, aber der Fehler ist damit nicht aus der Welt geschafft.

7. Fehler einzelner Personen in einer Gruppe oder Gruppenfehler

Der einzelne Politiker der Gruppe kann sagen: „Ich habe keinen Fehler verursacht, es war die Gruppe der P2“. Der Gruppensprecher der P2 kann sagen: „Es waren Einzelne der Gruppe P2, welche die anderen der Gruppe beeinflussten, eine Gruppenhaftung soll es nicht geben.“ Wie auch immer die Antworten sind, der Fehler kommt aus der Gruppe und/oder ihren Teilnehmen.

8. Alle Schäden, die von den Gesetzen G2 verursacht wurden, kann also den Verursachern vorgehalten werden.

Zu dem Schaden S1 können sie die Ausrede finden: „Der Fehler war nicht besonders schlimm, weil ein Ausgleich statt finden kann. “

Dem Schaden S2 ist jedoch der Allgemeinheit zugefügt. Die Daten für die Berechnung des Schadens müssten aufbereitet werden.

Zu den Schäden mit Summen S1 und S2 kommen weitere Schäden mit Summen hinzu, nämlich die Summen der voraussichtlichen Zahlungen S3 an die Bedürftigen, die nicht fähig sind, ihren entsprechenden Schulden zu bezahlen, zudem die Folgeschäden mit Summen S4 durch militante Extremdenker, die Schäden an Hab und Gut wegen der Niederlage ihrer Gruppe verursachen, etwa indem sie Autos in Brand setzten.

9. Die Schäden könnte den einzelnen Gruppen und Politikern mit einer genauen Summe zugerechnet werden. Wenn die einzelnen Politiker Schadensersatz zahlen müssten, hätten sie privat weniger zur Verfügung, ihre Bezüge könnten gekürzt werden, würde ihnen wohl kein Geld mehr für Reisen und Beeinflussungsveranstaltungen zur Verfügung stehen. So ähnlich wäre es mit den Entschädigungen, wenn ihre Gruppen zahlen müssten.

10. Sanktionsfrage

Ob die Politiker ihres Berufs enthoben werden sollten, oder ihnen nur zugetragen würde, ihren Fehler einzusehen, das ist eine andere Frage.

11. Es ist eine Frage der Aufbereitung, damit dieser Fall sich nicht immer wieder wiederholt, würden einige wohl mit Recht sagen.

12. Und wie ist es mit den Politikern aus anderen Bezirken, die das Gesetz G2 deswegen nicht wählen konnten? Soll ihnen ihre Haltung als Mitläufertum dargelegt werden, wenn sie die Gesetzte G2 lautstark befürworteten und immer noch befürworten?

13. Und die Anwälte als Kenner der Materie, die eigentlich erkannt haben müssten, dass da ein Fehler begangen wurde? Hätten sie sich zumindest über ihre Berufsgruppe durchsetzen müssen? Oder sind nur diese fünf Juristen mit Hilfswissenschaftlern fähig, Fehler zu erkennen und zu benennen?

14. Es ist verständlich, wenn es in einem Land nur fünf Weisen gibt, dann ist es verständlich, wenn Fehler erst Jahre ein Jahr nach ihrem Vorhandensein erkannt und korrigiert werden. Wenn es aber mehr gibt, dann ist zumindest komisch.

15. Im Idealfall würden alle unteren Gesetze auf Fehler durchsucht, in diesem Fall war nur der Fehler der Missachtung der höheren Gesetze vorhanden.

16. Ob die Wähler der Politiker P2 noch zu einer Art Mitläufer-Verantwortung gezogen werden könnten, ist eine weitere berechtigte Frage. Weil jedoch niemand an den Gesetzen G2 gestorben ist, diese Frage darf wohl unbeantwortet bleiben. Gustav Radbruch hatte die entsprechende Grenze persönlich gesetzt, aber damit war sie nicht objektiv festgelegt, trotz Autorität war die gesetzte Grenze eine subjektive.

17. Es entsteht die Frage, ob denn Gesetze, die noch mehr Schäden verursachen als der oben genannte, gemacht werden könnten, und die Behebung der Vorgehensweise viele Jahre bräuchte.

Was würde ein Gustav Radbruch zu alledem sagen? Auf jeden Fall zeigt diese vermutlich nicht abschließende Betrachtung die mögliche Vorgehensweise im Detail, und sie ermöglicht das Bedenken eines Korrektivs für entsprechende Fälle. Noch eine Bemerkung: Der Schaden des Durcheinanders und des möglichen Vertrauens des Wählenden in die Politik allgemein ist noch nicht einmal erwähnt worden, und es wurde nicht einmal vorgeschlagen, diesen auch zu beziffern.

Kontakt - - - - Copyleft